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Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Veröffentlichungsdatum19.08.2019Lesedauer< 1 MinuteKategorienNews
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Öffentliche Einsichtnahme

Der Entwurf wird sechs Wochen, in der Zeit vom  02. September bis 14. Oktober, im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Neuerstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen so weit als möglich berücksichtigt.