Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag, den 12. März 2019 in das Wählerregister der Marktgemeinde Markersdorf-Haindorf eingetragen waren und spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden.
Per Briefwahl wählen
Für jene, die zur Zeit der Wahl ortsabwesend sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Wahl gehen können, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür benötigen Sie eine Wahlkarte.
Die Wahlkarte können Sie bis spätestens Mittwoch, den 22. Mai 2019 schriftlich und bis Freitag, den 24. Mai 2019 um 12 Uhr mündlich am Gemeindeamt beantragen.
Mit dem ausgefüllten Antragsformular und einem Lichtbildausweis kommen Sie anschließend zum Gemeindeamt. Antragstellung ist ab sofort möglich.
Antragsformulare:
Antrag Ausstellung Wahlkarte EU Wahl 2019.pdf
Vollmacht für Wahlkarte EU Wahl 2019.pdf
Wahlkarten für Angehörige abholen
Wenn Sie eine Wahlkarte für Angehörige oder andere Personen abholen möchten, benötigen Sie neben dem Antragsformular auch eine Vollmacht. Diese Vollmacht können Sie ebenfalls am Gemeindeamt abholen oder von der Gemeindehomepage downloaden.
Im Wahllokal wären
Am Sonntag, den 26. Mai 2019 sind die Wahllokale in Markersdorf-Haindorf von 08:00 - 14:00 Uhr geöffnet.
Jede/r Wahlberechtigte kann am Wahltag ihre/seine Stimme in dem dafür vorgesehenen Wahllokal abgeben.
Mitzubringen sind: Lichtbildausweis und Wählerverständigungskarte.
Sprengel 1:
WO: Volksschule Markersdorf-Haindorf, Prinzersdorfer Straße 7
WER: Markersdorf: alphabetisch von Ahorngasse bis Lindengasse
Sprengel 2:
WO: Volksschule Markersdorf-Haindorf, Prinzersdorfer Straße 7
WER: Markersdorf: alphabetisch von Margeritengasse bis Wohnpark Ost
Sprengel 3:
WO: Kindergarten Markersdorf-Haindorf, Gladiolengasse 12
WER: Poppendorf, Nenndorf, Mitterau, Wultendorf
Sprengel 4:
WO: Feuerwehrhaus Haindorf, Winkel 12,
WER: Haindorf, Winkel, Mannersdorf, Mitterndorf, Knetzersdorf