Bis 30 .März 2017 kann der Heizkostenzuschuss noch auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Frau Landesrätin Barbara Schwarz beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in Höhe von € 120,-- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss ist am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Was brauche ich für den Antrag?
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Einkommensnachweise von allen im Haushalt lebenden Personen
Download Link: Antragsformular
Link: Häufig gestellte Fragen (FAQ's)