Nationalratswahl am 15. Oktober 2017
Sie können absofort eine Wahlkarte beantragen.
Antragsformulare zur Stichwahl:
Antrag Ausstellung Wahlkarte[1].pdf
Vollmacht für Wahlkarte[1].pdf
Für jene die zur Zeit der Wahl ortsabwesend oder bettlägrig sind gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Mit dem ausgefüllten Antragsformular und einem Lichtbildausweis kommen Sie anschließend zum Gemeindeamt.
Wählen im Wahllokal
Jede/r Wahlberechtigte kann am Wahltag ihre/seine Stimme in dem dafür vorgesehenen Wahllokal abgeben.
Mitzubringen sind: Lichtbildausweis und Wählerverständigungskarte.
Wahllokale in Markersdorf-Haindorf
Sonntag, 4. Dezember 2016, Öffnungszeit: 08:00 - 14:00 Uhr
Sprengel 1:
WO: Volksschule Markersdorf-Haindorf,
Prinzersdorfer Straße 7
WER: Markersdorf: alphabetisch von Ahorngasse bis Lindengasse
Sprengel 2:
WO: Volksschule Markersdorf-Haindorf,
Prinzersdorfer Straße 7
WER: Markersdorf: alphabetisch von Margeritengasse bis Wohnpark Ost
Sprengel 3:
WO: Kindergarten Markersdorf-Haindorf
Gladiolengasse 12
WER: Poppendorf, Nenndorf, Mitterau, Wultendorf
Sprengel 4:
WO: Feuerwehrhaus Haindorf, Winkel 12
WER: Haindorf, Winkel, Mannersdorf, Mitterndorf,
Knetzersdorf
Identitätsfeststellung vor der Stimmabgabe:
Die Wählerin oder der Wähler nennt ihren oder seinen Namen, gibt ihre oder seine Wohnadresse an (allenfalls unter Vorlage der amtlichen Wahlinformation) und legt eine Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung vor, aus der ihre oder seine Identität einwandfrei ersichtlich ist.
Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen in Betracht:
• Personalausweis
• Pass
• Führerschein
• überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise
Per Briefwahl wählen
Für jene, die zur Zeit der Wahl ortsabwesend oder bettlägrig sind, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür benötigen Sie eine Wahlkarte.
Die Wahlkarte können Sie bis spätestens Mittwoch, den 11. Oktober schriftlich und bis Freitag, den 13. Oktober um 12 Uhr mündlich am Gemeindeamt beantragen.
Mit dem ausgefülltenAntragsformular und einem Lichtbildausweis kommen Sie anschließend zum Gemeindeamt, wo Sie die Wahlkarte erhalten.
Wahlkarte für Familienangehörige abholen
Wenn Sie eine Wahlkarte für Familienangehörige (Eltern/Kinder) oder andere Personen abholen möchten, benötigen Sie neben dem Antragsformular auch eine Vollmacht. Diese Vollmacht können Sie sich ebenfalls am Gemeindeamt abholen oder von der Gemeindehomepage downloaden.
Auf der Vollmacht bestätigt die/der EmpfängerIn der Wahlkarte mit seiner/ihrer Unterschrift, dass Sie die Wahlkarte in seinem/ ihrem Namen abholen dürfen. Am Gemeindeamt legen Sie bitte neben dem Antragsformular und der Vollmacht auch den Lichtbildausweis der/des AntragstellerIn sowie Ihren eigenen Lichtbildausweis vor.