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Natur in Markersdorf
Luftbild von Markersdorf
Schneeglöckchen

Bundespräsidentenstichwahl 4. Dezember 2016

15.11.2016 08:00

ballot

 

Nationalratswahl am 15. Oktober 2017
Sie können absofort eine Wahlkarte beantragen.

Antragsformulare zur Stichwahl:

    Datei herunterladen: PDFAntrag Ausstellung Wahlkarte[1].pdf

    Datei herunterladen: PDFVollmacht für Wahlkarte[1].pdf

     

    Für jene die zur Zeit der Wahl ortsabwesend oder bettlägrig sind gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Mit dem ausgefüllten Antragsformular und einem Lichtbildausweis kommen Sie anschließend zum Gemeindeamt.

     


     

    Wählen im Wahllokal

    Jede/r Wahlberechtigte kann am Wahltag ihre/seine Stimme in dem dafür vorgesehenen Wahllokal abgeben.
    Mitzubringen sind: Lichtbildausweis und Wählerverständigungskarte.

    Wahllokale in Markersdorf-Haindorf

    Sonntag, 4. Dezember 2016, Öffnungszeit: 08:00 - 14:00 Uhr

    Sprengel 1:
    WO: Volksschule Markersdorf-Haindorf,
    Prinzersdorfer Straße 7
    WER: Markersdorf: alphabetisch von Ahorngasse bis Lindengasse

    Sprengel 2:

    WO: Volksschule Markersdorf-Haindorf,
    Prinzersdorfer Straße 7
    WER: Markersdorf: alphabetisch von Margeritengasse bis Wohnpark Ost

    Sprengel 3:

    WO: Kindergarten Markersdorf-Haindorf
    Gladiolengasse 12
    WER: Poppendorf, Nenndorf, Mitterau, Wultendorf

    Sprengel 4:

    WO: Feuerwehrhaus Haindorf, Winkel 12
    WER: Haindorf, Winkel, Mannersdorf, Mitterndorf,
    Knetzersdorf

      Bundespräsident störer

    Identitätsfeststellung vor der Stimmabgabe:

    Die Wählerin oder der Wähler nennt ihren oder seinen Namen, gibt ihre oder seine Wohnadresse an (allenfalls unter Vorlage der amtlichen Wahlinformation) und legt eine Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung vor, aus der ihre oder seine Identität einwandfrei ersichtlich ist.


    Als Urkunden oder amtliche Bescheinigungen zur Feststellung der Identität kommen in Betracht:
    • Personalausweis
    • Pass
    • Führerschein
    • überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise

     


     

     

    Per Briefwahl wählen

    Für jene, die zur Zeit der Wahl ortsabwesend oder bettlägrig sind, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür benötigen Sie eine Wahlkarte.
    Die Wahlkarte können Sie bis spätestens Mittwoch, den  11. Oktober schriftlich und bis Freitag, den 13. Oktober um 12 Uhr mündlich am Gemeindeamt beantragen.
    Mit dem ausgefülltenDatei herunterladen: PDFAntragsformular und einem Lichtbildausweis kommen Sie anschließend zum Gemeindeamt, wo Sie die Wahlkarte erhalten.

     

    Wahlkarte für Familienangehörige abholen
    Wenn Sie eine Wahlkarte für Familienangehörige (Eltern/Kinder) oder andere Personen abholen möchten, benötigen Sie neben dem Antragsformular auch eine Vollmacht. Diese Vollmacht können Sie sich ebenfalls am Gemeindeamt abholen oder von der Gemeindehomepage downloaden.

    Auf der Vollmacht bestätigt die/der EmpfängerIn der Wahlkarte mit seiner/ihrer Unterschrift, dass Sie die Wahlkarte in seinem/ ihrem Namen abholen dürfen. Am Gemeindeamt legen Sie bitte neben dem Antragsformular und der Vollmacht auch den Lichtbildausweis der/des AntragstellerIn sowie Ihren eigenen Lichtbildausweis vor.

     

    15.11.2016