Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in Höhe von € 135,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Was brauche ich für den Antrag?
- Vollständig ausgefülltes Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss.pdf
- Einkommensnachweise von allen im Haushalt lebenden Personen
- Wichtig! Bei der Beantragung ist die E-Card vorzulegen.
ERLÄUTERUNGEN_zu_den_Richtlinien.pdf
RICHTLINIEN_NÖ_Heizkostenzuschuss_inkl_DSGVO.pdf
Zu beachten ist, dass Anträge bis spätestens 30. März 2020 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können;