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Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2015/2016

22.09.2015 09:09

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Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2015/2016 in der Höhe von € 120,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2016 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnenBezieherInnen einer Mindestpension nach § 293
  • ASVGBezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen mAusgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Download Link: Antragsformular

Link: Häufig gestellte Fragen (FAQ's)

Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005

 

22.09.2015