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Informationen zur Änderung der Postleitzahl auf 3388

Informationen zur Änderung der Postleitzahl auf 3388

Sehr geehrte Gemeindebürger/innen!

Wie bereits angekündigt, wird mit 1. März 2024 in der Gemeinde Markersdorf-Haindorf die Postleitzahl auf 3388 geändert. Die Änderung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und hat zur Folge, dass sich für alle Markersdorf-Haindorfer Haushalte die Adresse ändert.

Durch diese Änderung wird die Zustellung für Briefträger und Paketdienste einfacher; es bedeutet auch eine immense Erleichterung für die Blaulichtorganisationen, da diese schneller vor Ort sein können. 

Laut Auskunft der Österreichischen Post AG gibt es eine Übergangsfrist von 6 Monaten. In dieser Zeit werden alle Briefe und Paketsendungen an die alte und/oder neue Adresse geliefert, danach wird nur noch an die neue Adresse zugestellt.  

Wir bitten Sie jedoch im Sinne einer raschen Umstellung alle Änderungen umgehend zu veranlassen! Sollten Sie daher zukünftig eine Postsendung erhalten, bei der die Adresse nicht korrekt angeführt ist, bitte sofort mit dem Absender Kontakt aufnehmen.

Aus Erfahrung bei Straßenbezeichnungsvergaben möchten wir mitteilen, dass Google Maps leider unsere Daten nicht übernimmt. Jeder kann selber Änderungsvorschläge ein melden, welche frei gegeben werden müssen, aber auch das funktioniert leider nicht immer. Daher ist unsere Empfehlung als Alternative zu Google Maps die Website www.anachb.at für Navigationszwecke zu nutzen. Dort werden die Daten regelmäßig laut aktuellem Stand der Gemeinden eingespielt. 

Für die Adressänderungen ist die Marktgemeinde Markersdorf-Haindorf bereits mit vielen Institutionen in Kontakt getreten, viele übernehmen diese Daten aus dem ZMR (Zentrales Melderegister). Aber bei manchen Stellen - vor allem im privaten Bereich - müssen Sie selber aktiv werden..


Folgende Stellen werden seitens der Marktgemeinde Markersdorf-Haindorf informiert:   

  • Zentrales Melde- und Gebäuderegister
  • Österreichische Post AG
  • A1 Telekom (Herold)
  • EVN Netz NÖ
  • BH St. Pölten (Gewerbeabteilung)
  • Vermessungsamt
  • GVU St. Pölten
  • Rauchfangkehrer Swoboda
  • Volksschule, Mittelschule und Kindergarten
  • Rettungsstellen: Rotes Kreuz
  • Polizeiinspektion Prinzerdorf
  • FF Haindorf
  • FF Markersdorf-Markt


Keine Änderung erforderlich:


  • Führerschein
  • Reisepass
  • Zulassungsschein (wie u. a.)
  • Grundbuch
  • Sozialversicherungsträger
  • Kunden der Sparkasse Niederösterreich Mitte West AG
  • Kunden der Raiffeisenbank Schallaburg
  • Stromlieferant (EVN)

Von jedem Bürger gegebenenfalls selbst noch zu erledigen:


  • Arbeitgeber
  • Schulen, FH, Universität
  • AMS/Sozialamt 
  • Versicherungen
  • Banken
  • ORF Beitrag (Formular siehe Homepage)
  • Finanzamt (Familienbeihilfenbezieher, Betriebe)
  • Gewerbeschein, Firmenbuch
  • Wirtschafts-/Bauernkammer
  • Waffenschein/-besitzkarte, Jagdkarte
  • Vereine und andere Mitgliedschaften
  • Festnetz-/Mobilfunkbetreiber
  • Gas-/Wärmelieferant 
  • Famile. Freunde, Bekannte,...

Zulassungsschein:
Wenn Sie Ihre neue Postleitzahl im Zulassungsschein ändern wollen, kann dies in jeder nächstgelegenen Zulassungsstelle erfolgen, dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Die nächstgelegene Zulassungsstelle in Markersdorf befindet sich: Betriebsgebiet Markersdorf Nord 6, EFM-Versicherungsmakler Paul Paukowitsch. Die Neuausstellung eines Papier-Zulassungsscheines ist kostenlos. Die Neuausstellung eines Zulassungsscheines im Scheckkartenformat beträgt € 28,10.

Bei gewünschter Postleitzahländerung sind folgende Unterlagen erforderlich: Ausweis, Zulassungsschein, Typenschein bzw. COC (Original).
Zu berücksichtigen ist: Im Fall einer bestehenden Leasingfinanzierung ist eine neue Benützungsbewilligung der Bank/Leasingfirma erforderlich. Bei Anforderung/Versand der Unterlagen durch die Versicherungsfirma bei den Leasingunternehmen bzw. Banken wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Bei Rückfragen steht Ihnen die Zulassungsstelle Markersdorf unter der Handy-Nummer 0664/808 8017 303 bzw. unter der E-Mail-Adresse z.markersdorf@ooev.at zur Verfügung. 

Grundbuch:
Liegenschaftseigentümer können einen Antrag auf Adressänderung an das zuständige Grundbuchsgericht stellen. Dieser Antrag enthält die genaue Angabe der Liegenschaft (EZ, KG, Eigentümer), bei der die Adressänderung durchgeführt werden kann. Das Formular dazu ist  auf unserer Homepage oder am Gemeindeamt erhältlich.

Achtung bei Grundbesitz in anderen Gemeinden: 
Sollte Ihnen die EZ bzw. KG nicht bekannt sein (auf Grundbuchsauszug ersichtlich), wären diese Daten bei der jeweils zuständigen Gemeinde abzufragen, da die Marktgemeinde Markersdorf-Haindorf keinen Zugriff auf diese Daten hat.

ORF Beitrag: 
Die Adressänderung muss von jedem selbst erledigt werden, dies kann aber einfach mittels Online-Formular beantragt werden.

Finanzamt:
Erhält die Daten grundsätzlich aus dem Zentralen Melderegister (ZMR), allerdings müssen Familienbeihilfenbezieher selber ihre Adresse ändern lassen. Außerdem bitten wir alle Firmeninhaber Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen, da die geänderten Betriebsanschriften nicht automatisch übernommen werden können. 

Sozialversicherungsträger:
Nach Rücksprache mit der Österreichische Gesundheitskasse, BVAEB, PVA, SVS werden die geänderten Daten automatisch (ZMR) übernommen.


Sollte zum Zwecke der Adressänderung eine aktuelle Meldebestätigung erforderlich sein, so wird diese auf Wunsch bis 31.12.2024 gegen eine Vorlage des Lichtbildausweises, kostenlos von der Gemeinde ausgestellt.


Bei etwaigen Unklarheiten bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gemeindeamt Markersdorf-Haindorf Tel. Nr. 02749 2261 oder an die E-Mail-Adresse
gemeindeamt@markersdorf-haindorf.at.


Formular_ÖBB.pdf herunterladen (1.52 MB)

Formular_ORF-Beitrag.pdf herunterladen (0.76 MB)

Musterbrief_Grundbuchsauszug_Einfamilienhaus.doc herunterladen (0.06 MB)

Musterbrief_Grundbuchsauszug_Eigentumswohnung_1_.doc herunterladen (0.06 MB)


21.12.2023