märzenbecher
Natur in Markersdorf
Luftbild von Markersdorf
Schneeglöckchen

Informationen zur NÖ Landtagswahl 2023

27.12.2022 09:16

eine Flagge mit einer Krone

Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag (18. November 2022) in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am Wahltag, den 29. Jänner 2023, das 16. Lebensjahr vollendet haben.  



Im Wahllokal wählen

Jede/r Wahlberechtigte kann am Wahltag ihre/seine Stimme in dem dafür vorgesehenen Wahllokal abgeben. Ihr Wahllokal finden Sie auf der Wählerverständigungskarte, welche Sie von der Gemeinde zugesendet bekommen sowie auf der Gemeindehomepage. Mitzubringen ins Wahllokal sind: Lichtbildausweis & Wählerverständigungskarte

Wahltag: Sonntag, 29. Jänner 2023

Öffnungszeiten der Wahllokale Markersdorf-Haindorf: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Wahllokale

BezeichnungOrt des WahllokalesStraßenzuordnung
Wahlsprengel 1
Volksschule Markersdorf-Haindorf

Ahorngasse bis Lindengasse
Wahlsprengel 2
Volksschule Markersdorf-Haindorf

Margaritengasse - Wohnpark Ost
Wahlsprengel 3
Feuerwehrhaus FF Markersdorf (Falkenstraße 16)

Mitterau, Wultendorf, Poppendorf, Nenndorf
Wahlsprengel 4
Feuerwehrhaus FF Haindorf (Winkel 12)

Haindorf, Knetzersdorf, Winkel, Mitterndorf, Mannersdorf



Per Briefwahl wählen

  • Für das wählen per Briefwahl, benötigen Sie dafür die Wahlkarte. Die Wahlkarte können Sie ab sofort allerdings spätestens bis Mittwoch, den 25. Jänner 2023 schriftlich und bis Freitag, 27. Jänner 2023 um 12:00 Uhr persönlich am Gemeindeamt (Bürgerservicebüro) beantragen. Ein Antragsformular für die Ausstellung einer Wahlkarte bekommen Sie am Gemeindeamt oder können Sie nachfolgend downloaden.

    Antrag_WAhlkarte_NÖ_Landtagswahl_2023.pdf  (0.22 MB)
    Mit dem ausgefüllten Antragsformular und einem Lichtbildausweis kommen Sie anschließend zum Gemeindeamt, wo Sie die Wahlkarte erhalten.

  • Briefwahl für Familienangehörige
    Wenn Sie eine Wahlkarte für Familienangehörige (Eltern/Kinder) oder andere Personen abholen möchten, benötigen Sie neben dem Antragsformular auch eine Vollmacht. Diese Vollmacht können Sie sich ebenfalls am Gemeindeamt abholen oder nachfolgend downloaden.

    Wahlkarte_Vollmacht_Landtagswahl_2023.pdf (0.19 MB)
    Am Gemeindeamt legen Sie bitte neben dem Antragsformular und der Vollmacht auch den Lichtbildausweis der/
    des Antragstellerin sowie Ihren eigenen Lichtbildausweis vor.


Alternativ können Sie die Wahlkarte auch über www.oesterreich.gv.at beantragen.

27.12.2022